Wer beispielsweise wegen eines Unfalls, Krankheit oder infolge Altersdemenz vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig wird, ist auf die Unterstützung Dritter angewiesen. Diese erfolgt ohne Vorkehrungen Ihrerseits durch eine von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eingesetzte Person (Beistand).

Um dies zu verhindern, können Sie mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrages vorsorgen und darin selber bestimmen, wer bei einer allfälligen Urteilsunfähigkeit für Sie sorgen soll.
Immer mehr Leute machen sich Gedanken darüber, wie sie einen Vorsorgeauftrag richtig verfassen, damit  nicht plötzlich die Behörden Entscheidungen für Sie treffen müssen. Brauchen Sie Beratung und Unterstützung bei der Ausstellung eines Vorsorgeauftrages? Dann sind Sie bei uns richtig! Gerne helfen wir Ihnen weiter und zeigen auf, welche Punkte in Ihrer Situation besonders wichtig sind.