• Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Beistandschaften
  • Ergänzungsleistung und Hilflosenentschädigung


Vorsorgeauftrag
Falls Sie nicht wollen, dass das KESB über Sie bestimmt, so regeln und bestimmen Sie mit uns frühzeitig, wer die Verantwortung für Ihre Personen-, Vermögens- und Rechtsfragen übernimmt, falls Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind.

Patientenverfügung
Wir erarbeiten mit Ihnen die Entscheidungsgrundlagen für oder gegen lebensverlängernde Massnahmen, für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr selber mitteilen können. Diese Verfügung gibt Ihrer Familie und ihrem Freundeskreis die Sicherheit, im Notfall ganz in Ihrem Sinne zu handeln.

Beistandschaften
Wir stellen uns beim KESB für die Übernahme von Beistandschaften zur Verfügung.

Ergänzungsleistung und Hilflosenentschädigung
Auch wenn Sie noch einiges Vermögen besitzen ist es möglich, dass Sie bereits Anspruch auf Ergänzungsleistung haben.
Sind Sie während mehr als 12 Monaten auf Hilfe Dritter bei Ihren persönlichen Verrichtungen angewiesen, haben Sie Anrecht auf Hilflosenentschädigung, ungeachtet Ihrer Vermögenssituation.
Wir übernehmen  für Sie die Abklärung und beantragen die Ausrichtung der Sozialleistungen.